Kreativraumförderung 2015

Förderung für die Herstellung und Vermittlung von Räumen für die Kreativwirtschaft
Die Landeshauptstadt Dresden fördert 2015/2016 Maßnahmen und Projekte, zum Thema Aus- und Umbau und Vermittlung von Räumen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Dafür stehen in beiden Jahren jeweils 90 000 Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt hat der Branchenverband einen Handlungsleitfaden zur Kreativraumförderung erarbeitet.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz (oder künftigem Sitz) in Dresden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • investive Maßnahmen in die Raumausrüstung
  • Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Nutzbarmachung bzw. Aufwertung von geeigneten Räumlichkeiten inklusive begleitender Planungsleistungen
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung und
  • funktionelle Anpassungsmaßnahmen

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Fördersumme ist auf maximal 50 % des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt, beträgt mindestens 500 Euro, höchstens jedoch 5 000 Euro. Die Förderung wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt.

Nötige Unterlagen

Hier geht´s zur Richtlinie.

Antragsfrist: 11. Juni bis 30. Juli 2015 beim Amt für Wirtschaftsförderung gestellt werden.

Beratung bei Antragsstellung

Wir bieten während der Antragsfrist vom 11. Juni bis 30. Juli in Kooperation mit dem Amt für Wirtschaftsförderung eine gemeinsame Beratung zur Antragstellung an. Diese findet nach Terminvereinbarung Dienstag und Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, in unserer Geschäftsstelle, Marienstraße 20, 01067 Dresden, statt.
Zur Terminverbeinbarung kontaktiert hierfür bitte Sophia Kontos unter kontakt@wir-gestalten-dresden.de
Weitere Informationen zur Kreativraumförderung findet ihr hier.
Informationen zum Entstehungsprozess gibt es hier.

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