Kreativraumförderung 2016

Es ist wieder soweit! Die Landeshauptstadt Dresden fördert auch in diesem Jahr Maßnahmen und Projekte, die zur Verbesserung der Raumsituation von Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft beitragen. Dafür stehen erneut 90 000 Euro zur Verfügung. Vom 23. Juni bis zum 12. August können die Anträge auf finanzielle Unterstützung beim Amt für Wirtschaftsförderung gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die Anträge müssen formgebunden vor Beginn der Maßnahme bzw. des Projektes gestellt werden. Die Fördersumme einzelner Projekte ist auf maximal 50 % des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt, beträgt mindestens 500 Euro, höchstens jedoch 5 000 Euro für die Kreativraumförderung und bis zu 12 000 Euro für Kreativraumbörsen. Die Förderung wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt.

Mehr Informationen gibt es hier.

Alle Antragsunterlagen können auf der Website der Landeshauptstadt Dresden angerufen werden.

Beratung

Wir gestalten Dresden und das Amt für Wirtschaftsförderung bieten während der Antragsfrist  eine gemeinsame Beratung zur Antragstellung an. Diese findet nach Terminvereinbarung Dienstag, von 10 bis 17 Uhr, und Donnerstag, von 10 bis 14 Uhr in den Räumen von WGD statt.

Kreativraumförderung