Ob Produktdesigner:in, Softwareentwickler:in oder Werbeagenturen – Kreative können die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern.
Wir wollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie kooperativ überwinden und Gewinn für alle Beteiligten zu schaffen.

Dr. Robert Franke, Amtsleiter Amt für Wirtschaftsförderung

Unternehmen helfen Unternehmen

Förderung von Zusammenarbeit & Cross-Innovationen zwischen von Corona-betroffenen Unternehmen und der Dresdner Kultur- und Kreativwirtschaft

Im Zuge der Corona-Pandemie waren viele Branchen von harten Rückschlägen betroffen: Umsatzeinbußen, Aufträge verblieben in der Pipeline, Innovationsprojekte mussten warten, Mitarbeiter:innen wurden in Kurzarbeit geschickt oder gar entlassen. Das betrifft die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) ebenso wir Unternehmen anderer Branchen. Und auch in Zukunft bedeutet die Corona-Pandemie für viele Wirtschaftsbereiche eine große Herausforderung.

Hier greift das Förderprogramm „Unternehmen helfen Unternehmen“, das auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Zusammenarbeit mit dem Dresdner Stadtrat, dem Amt für Wirtschaftsförderung und Wir gestalten Dresden entwickelt wurde. Am 10. Juni 2021 wurde das Programm per Stadtratsbeschluss als Unterstützungsfonds zur Bewältigung der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie verabschiedet.
Der Kern der Förderung liegt darin, die Zusammenarbeit von Unternehmen der KKW mit anderen Dresdner Unternehmen bei der gemeinsamen Krisenbewältigung und zu unterstützen und dabei möglichst innovative Best-Practice Beispiele zu entwickeln. In produktiver Zusammenarbeit kann die Krise und ihre Folgen so zur unternehmerischen Weiterentwicklung genutzt werden, um insbesondere auf den durch die Corona-Pandemie veränderten Wirtschaftskreislauf, Absatzmarkt und die gewandelten Arbeitsbedingungen reagieren zu können.
Dresdner Unternehmen werden gleichsam miteinander als „Matching-Partner:innen“ verknüpft, um:

  • - gemeinsam neue Produkte und Dienstleistungen zu konzipieren,
  • - das eigene Leistungsportfolio zu erweitern,
  • - moderne Vertriebswege und Arbeitsmodelle auszuprobieren,
  • - die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen,
  • - Führungskräfte zu schulen
  • - oder die Teamarbeit im Unternehmen mit neuartigen Methoden zu stärken.

Die Bezuschussung dieses Prozesses mit Hilfe der bereitgestellten Mittel soll dabei helfen, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Klein- und Kleinstunternehmen aus KKW und anderen Wirtschaftszweigen zu steigern. Im Fokus steht dabei eine schlanke Fördervergabe, eine rasche Mittelverwendung und eine zeitnahe Zuführung an die Antragsteller:innen. Die Summe der Projektförderung beträgt 2021 (erste Förderphase) und 2022 (zweite Förderphase) jeweils 50.000 EUR.

Bewerbungsstart: 04. April 2022
Bewerbungsende: 19. Juni 2022
  • Förderkriterien & Antragsberechtigung

    Antragsberechtigt sind:

    • Kleinst- und Kleinunternehmen (KuK) aller Branchen mit Sitz oder selbstständiger Zweigniederlassung in Dresden,
    • von Corona betroffene Unternehmen, die ein Projekt / eine Maßnahme einreichen, um die Weiterentwicklung des Unternehmens respektive der eigenen Arbeit zu unterstützen und bestenfalls auf bestehende Vorhaben bzw. Resultate früherer Projekte (Anschlussfähigkeit und Weiterentwicklung) aufbauen,
    • Unternehmen, die noch keinen Antrag auf „Unternehmen helfen Unternehmen“ in den
      Jahren 2021 bis 2022 gestellt haben.

    Nicht antragsberechtigt sind:

    • öffentlich finanzierte Einrichtungen,
    • Unternehmen, freie Träger und Vereine, die im laufenden Jahr bereits eine institutionelle
      Förderung im Rahmen der kommunalen Kulturförderung durch die Landeshauptstadt Dresden
      erhalten oder anderweitig im Rahmen von Projektförderung für das eingereichte Projekt
      gefördert werden,
    • Unternehmen die außerhalb von Dresden ansässig sind,
    • sogenannte „Unternehmen in Schwierigkeiten“.

    Zuwendungsvoraussetzung ist:

    • die Beteiligung von mindestens zwei Unternehmen (hiervon mindestens eines aus der KKW), wovon mindest eines eine nachweisbare wirtschaftliche Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie erlitten hat,
    • die Teilnahme an einer Beratung zum Unterstützungsprogramm „Unternehmen helfen
      Unternehmen“ von Wir gestalten Dresden,
    • die Beauftragung von einem Klein- und Kleinstunternehmen der KKW
      (gemäß Branchendefinition) mit Sitz oder selbstständiger Zweigniederlassung in Dresden,
    • das Unternehmen mittels des zu beantragenden Projekts/der zu beantragenden Maßnahme weiterzuentwickeln. Das antragstellende und von Corona betroffene Unternehmen baut hierbei bestenfalls auf bestehende Vorhaben bzw. Resultate früherer Projekte (Anschlussfähigkeit und Weiterentwicklung) auf.
    • die Beauftragung von förderfähigen Dienstleistungen (siehe „Förderfähige Leistungen“),
    • dass keine anderweitigen Fördermittel für die Maßnahmen bzw. für das Projekt beantragt
      werden können oder wurden (Subsidiarität). Eine Kumulation ist nur dann möglich, wenn
      Teile der Maßnahmekosten finanziell nicht gesichert werden können.
    • die gesicherte und nachweisbare Gesamtfinanzierung des Projektes.

    Art, Umfang und Höhe der Unterstützung:

    Die Zuwendung wird in Form einer Projektförderung ausgereicht. Bezuschusst werden sollen 50 Prozent der förderfähigen Maßnahmekosten; der Zuwendungsbetrag liegt i. d. R. zwischen 1.000 und 5.000 EUR. Eine Mischfinanzierung ist möglich. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die Einwerbung weiterer finanzieller Mittel über z. B. Crowdfunding-Portale wird zugelassen, ist jedoch durch Wir gestalten Dresden im Einzelfall zu bestätigen.

  • Förderfähige Leistungen

    Die zuwendungsfähigen Maßnahmen umfassen insbesondere:

    • Konzeptionierung und Umsetzung eines neuen (Produkt-)Designs oder einer neuen
      Dienstleistung,
    • gemeinsame Entwicklung und Erprobung neuer Formate, z. B. Präsentationsformate (z. B. Messeauftritte, Außenwirkung/-werbung, Konzept-Pitching oder Plenums),
    • Prozessoptimierung, neue Strategieentwicklung eines Unternehmens, Unternehmenscoaching
      u. a. im Bereich Agile Management, Design Thinking, Digitalisierung, Kommunikation,
    • Konzeption von Team-Events, Steuerung von Gruppendynamik, Teambuilding, Verbesserung des Betriebsklimas mittels künstlerisch-kreativ inspirierter, partizipativer Methoden,
    • Rhetorik-Seminare, Präsentations-, Körperhaltungs-, Pitch-Trainings,
    • Umstellung von stationärem Handel auf Onlinehandel und/oder hybride Vertriebswege,
    • New Work: flexible Geschäfts- und Arbeitsmodelle und in diesem Zusammenhang
      Maßnahmen, die geeignet sind, Personal zu binden ,
    • Beratung und Umsetzung im Bereich Digitalisierung, Projektmanagement, Personalführung,
    • Konzeption oder gemeinsame Entwicklung einer App, z. B. im Kulturkontext (z. B. Theater) oder
      schnelle Integration neuer Technologien
    • Konzeption oder Umsetzung einer neuen Marketingkampagne, einer neuen Website, neuer Werbemittel etc.

    Nicht zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

    • investive Maßnahmen,
    • Honorarkosten des eigenen Personales oder aus bestehenden Dienstleistungsverträgen.

    Als zuwendungsfähige Dienstleistungen können alle Produkte und Dienstleistungen der KKW (gemäß Branchendefinition) definiert werden.

  • Bewerbung & Verfahren

    Bewerbungen wurden bis zum 19. Juni 2022, 23:59 Uhr entgegen genommen.
    Danach eingereichte Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.
    Die Bewertung findet nur auf der Grundlage eines vollständigen Antrages statt.

    Nachdem du das untenstehende Antragsformular ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen hochgeladen hast, kannst du deinen Antrag mit einem Klick einreichen und erhältst eine Bestätigung via E-Mail.

    Timeline:

    • Reicht euren Antrag digital bis zum 19. Juni ein.
    • Bis zum 1. Juli kann sich WGD bei den Antragstellenden bzgl. Rückfragen zum Antrag melden.
    • Bis zum 5. August wird die Juryentscheidung bekannt gegeben. Wir bitten euch, bis dahin von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Auf der Grundlage der unten aufgeführten Bewertungskriterien wird eine Jury, bestehend aus Wir gestalten Dresden und dem Amt für Wirtschaftsförderung die Anträge bewerten.
    • Die Mittelauszahlung erfolgt nach Rücklauf der unterschriebenen Finanzierungsvereinbarung (Fördermittelbescheid).
    • Das Projekt kann bis zu 8 Monate nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung laufen und endet somit voraussichtlich im März 2023.
    • 3 Monate nach Abschluss des Projektes müssen die Verwendungsnachweise bei Wir gestalten Dresden eingegangen sein. Damit ist bis Ende Juni 2023 zu rechnen.
    • Bewertungskriterien:

      • Gesamtkonzept: Wie überzeugend und schlüssig ist das Vorhaben?
      • Betroffenheit: Wie ausgeprägt ist die Dringlichkeit zur Umsetzung der Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der staatlichen Schutzmaßnahmen?
      • Innovation: Befähigt dieses Projekt das Unternehmen zu einer relevanten Weiterentwicklung bzw. Erweiterung/Umstrukturierung des Geschäftsfeldes? Ist das Projekt dazu geeignet, ein Best-Practice-Beispiel für die Entwicklung von innovativen Lösungen durch die Zusammenarbeit zwischen KKW und anderen Branchen darzustellen?
      • Nachhaltigkeit: Inwieweit sind die positiven Wirkungen und Veränderungen der Maßnahme – über den Förderzeitraum hinaus – als dauerhaft einzuschätzen? Inwieweit trägt das Projekt sozial, ökonomisch und/oder ökologisch zur Nachhaltigkeit bei?
      • Wirtschaftlichkeit: Existiert ein Mehrwert für die Wertschöpfungskette? Trägt das eingereichte Projekt zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und/oder zur Umsatzsteigerung bei?

      Bei positivem Bescheid erhalten die Projektinitiator:innen einen Finanzierungsvertrag. Eine Mittelauszahlung erfolgt nach Rücklauf der Vereinbarung.

  • Alternative Fördermöglichkeiten

    Alternative oder zusätzliche Fördermöglichkeiten zu „Unternehmen helfen Unternemen“ sind beispielsweise folgende Programme (Weiterleitung erfolgt über Klick auf das jeweilige Programm):

    Beratungsförderung

    Digitalisierung

    Gründen und Investieren

    Weiterbildung

    Corona-Hilfen

  • Angaben im Bewerbungsformular

    Die Bewerbung erfolgt via online Formular auf dieser Webseite und wird ausschließlich auf digitalem Wege entgegengenommen.
    Im Bewerbungsformular – siehe unten – fragen wir zunächst ab, ob du und dein Unternehmen die oben genannten Kriterien erfüllt und das Projekt damit förderfähig ist.
    Hast du diese Hürde genommen, gelangst du zum eigentlichen Bewerbungsformular. Hier kannst du während der Bearbeitungszeit des Formulars vor und zurück klicken; beachte aber, dass du deine eingetragenen Daten nicht für eine spätere Sitzung zwischenspeichern kannst.

    Im Antragsverlauf fragen wir ab:

    • Kontaktdaten der beteiligten Unternehmen und den Projektpartner:innen
    • Basisdaten zum:zur Antragesteller:in, Kontodaten (für die Überweisung der Fördersumme), Unternehmensgröße und Informationen zum Vorsteuerabzug
    • Angaben zum Projekt (Titel, Durchführungszeitraum, Konzept)

    Am Ende des Formulars bitten wir dich, die De-minims-Erklärung, die Erklärung „Kein Unternehmen in Schwierigkeiten“ sowie deinen Kosten-& Finanzierungsplan sowie den Nachweis deiner Geschäftstätigkeit in Dresden (z. B. mittels Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug) hochzuladen. Die entsprechenden Formulare findest du unten im Downloadbereich. Diese bitte schon vorab ausfüllen – das erleichtert den Antragsprozess.

Ansprechpartner:in

Unternehmen helfen Unternehmen

Als Ansprechpartner:innen für die Förderung „Unternehmen helfen Unternehmen“ beraten Carolin Gerlach von Wir gestalten Dresden und Annika Schröter vom Amt für Wirtschaftsförderung (-33). Gemeinsam unterstützen sie euch Mo - Fr von 9 - 16 Uhr in allen Details des Programms bis hin zur gelungenen Antragstellung.


0351 479 698 35
unternehmen-helfen-unternehmen@wir-gestalten-dresden.de

Hinweise und Anlagen zum Antragsformular

Hier findest du alle wichtigen Downloads für deinen Antrag und zusätzliche Informationen:
Das Antragsformular steht für 2022 wieder ausschließlich digital zur Verfügung. Eine Ansicht dieses Online-Formulars findest du im Downloadbereich. Bitte beachte, dass das Ausfüllen des Antragsformulars kein Zwischenspeichern erlaubt. Sammle am besten alle Angaben und Dokumente vorab. Plane hierfür ca. 30. Minuten ein. Wir fragen neben einer Berechtigungsprüfung auch Infos zu deinem Unternehmen und möglichen Projektpartner:innen ab. Halte hierfür bitte eine Projektbeschreibung sowie eine kurze Darstellung deiner Betroffenheit durch die Corona-Pandemie bereit. Weiterhin vervollständigen deinen Antrag: ein Kostenfinanzierungsplan (orientiere dich hierfür bitte am Vorlage-Beispiel aus dem Download-Bereich), der Upload deiner De-minis-Erklärung sowie die Bestätigung darüber, dass dein Unternehmen kein sogenanntes ‚Unternehmen in Schwierigkeiten‘ ist.

Wichtig:
Bitte füge auch einen Nachweis deiner Geschäftstätigkeit in Dresden bei (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeschein, Bestätigung KSK oder Mitteilung des Finanzamtes über die Vergabe der Steuernummer und Bezeichnung des Betriebs).