2012 veröffentlichte der Sächsische Künstlerbund die
Richtlinie zur Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler in Sachsen. 2014 folgte der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) mit der
Leitlinie zur Vergütung von Leistungen Bildender Künstlerinnen und Künstler im Rahmen von Ausstellungen. Seit 2016 ist Berlin das erste Bundesland, in dem systematisch Ausstellungshonorare in Landeseinrichtungen gezahlt werden.
Wie sieht es nun konkret in Dresden und Sachsen aus? Welche öffentlichen Einrichtungen in Dresden bzw. Sachsen zahlen eine Ausstellungsvergütung bzw. erbringen eine äquivalente Gegenleistung? Welche Entwicklungsmöglichkeiten werden gesehen? Welche Hinderungsgründe bestehen? Wäre das Berliner Modell der Ausstellungsvergütung übertragbar?
Zu diesen Fragen möchten wir am Montag, den
26. September, ab 19:00 Uhr ins Gespräch kommen mit:
- Uwe Gaul, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,
- Annekatrin Klepsch, zweite Bürgermeisterin der Stadt Dresden und Beigeordnete für Kultur und Tourismus,
- Jacqueline Muth, Stadträtin DIE LINKE und Absolventin der HfBK,
- Detlef Schweiger, Vorstand im Künstlerbund Dresden e.V. und Mitentwickler der Ausstellungsvergütungsrichtlinie Sachsen.
Moderiert wird die Veranstaltung von Peter Zimolong, amtierender Aufsichtsrat für den Kunstmarkt bei Wir gestalten Dresden.
Wir möchten hiermit alle Interessierten einladen, an diesem Abend mitzudiskutieren!
Weitere Informationen und Materialien zum Thema lassen sich unter folgenden Links finden:
Richtlinie zur Ausstellungsvergütung in Sachsen (pdf):
http://www.hfbk-dresden.de/fileadmin/alle/downloads/B/2012-12_2013-01_richtlinie_inhalt_druck.pdf
Richtlinie des LBK Sachsen e.V.:
http://www.lbk-sachsen.de/ausstellungsverguetung
Info zur Leitlinie des BBK:
http://www.bbk-bundesverband.de/index.php?id=928
Ausstellungsvergütung im Bundesland Berlin:
https://kunst.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ef147896-9db3-11e5-8940-525400248a66