Kreativraumförderung 2017

Die Kreativraumförderung der Landeshauptstadt Dresden geht in eine neue Runde. Vom 27. Februar bis zum 21. April 2017 können sich Freiberufler, Einzelunternehmen, Klein- und Kleinstunternehmen, die im Bereich Kultur- und Kreativraumförderung tätig sind, bewerben.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • investive Maßnahmen in die Raumausrüstung
  • Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Nutzbarmachung bzw. Aufwertung von geeigneten Räumlichkeiten inklusive begleitender Planungsleistungen
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung und
  • funktionelle Anpassungsmaßnahmen

Die Fördersumme ist auf maximal 50 % des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt, beträgt mindestens 500,- Euro, höchstens jedoch 5.000,- Euro. Die Förderung wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt.

Weitere Informationen zur Kreativraumförderung , alle Antragsunterlagen und der Handlungsleitfaden finden sich hier.

Beratungsangebot

Gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaftsförderung berät Wir gestalten Dresden im Bewerbungszeitraum zu allen Fragen rund um das Thema Kreativraumförderung.

Beratungstage sind immer:

Dienstag von 10:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr

Beratungstermine können unter kontakt@wir-gestalten-dresden.de vereinbart werden.

Kreativraumförderung