Unterstützung für die Dresdner Kultur- und Kreativwirtschaft
Was wird gefördert?
„Kunst trotzt Corona“ unterstützt primär privatwirtschaftlich organisierte Kulturereignisse, Kulturveranstaltungen und Projekte, die im Sommer und Herbst 2020 in Dresden stattfinden. Im Fokus stehen dabei Veranstaltungsformate, die Corona-bedingt bisher nicht durchgeführt werden konnten und jetzt – mit entsprechenden Anpassungen an die Hygienemaßnahmen – nachgeholt werden, oder die neu konzipiert werden, um eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs / der Tätigkeit unter geänderten Umständen herbeizuführen.
Der dadurch gewährte Zuschuss soll es ermöglichen, Veranstaltungen und Projekte trotz wirtschaftlicher Mehraufwände durchzuführen und Einnahmeverluste im Veranstaltungsbetrieb auszugleichen.
Wer wird gefördert?
Auf einen Zuschuss bewerben können sich:
– Unternehmen und Institutionen,
– Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen,
– gemeinnützige und nicht gemeinnützige Vereine und freie Träger.
Voraussetzung dafür ist der Unternehmenssitz im PLZ-Raum 01 (Dresden und Umgebung) und eine professionell im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübte Tätigkeit im Kulturbetrieb bzw. der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Nicht berücksichtigt werden können öffentlich getragene oder finanzierte, institutionell geförderte oder bereits anderweitig im Rahmen des Sonderbudgets “Kunst trotzt Corona” geförderte Institutionen.
Welche Kosten werden übernommen und in welcher Höhe?
Bezuschusst wird die Durchführung von Veranstaltungen, Kulturereignissen und Projekten mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro bei Einzelpersonen und bis zu 10.000 Euro bei Unternehmen, Institutionen, Verbänden, Vereinen und freien Trägern. Der Zuschuss darf 90% der Gesamtkosten nicht übersteigen, d.h. mindestens 10 % der Gesamtkosten müssen in Form von Eigenmitteln oder Eigenleistungen erbracht werden.
Die beantragten Mittel können eingesetzt werden, um Fehlbeträge bei der Durchführung der Veranstaltung auszugleichen: z.B. Kosten für Hygienemaßnahmen, erhöhte Personalaufwände, Mieten, Honorarkosten, auch Sachkosten für Hygienemaßnahmen.
Die Bezuschussung schließt eine Doppelförderung aus, nicht jedoch die Inanspruchnahme von Soforthilfezuschüssen und anderen Maßnahmen.
Bewerbung & Verfahren
Sämtliche Unterlagen sind über das Onlineformular unter www.wir-gestalten-dresden.de/kunst-trotzt-corona einzureichen (siehe unten).
Bewerbungsfrist: 29.07. – 14.08.2020
Ein förderunschädlicher frühzeitiger Maßnahmenbeginn kann – im Falle einer Nicht-Bezuschussung auf eigenes Risiko – geschehen.
Über die Beurteilung der Anträge entscheidet eine Fachjury in einer Sitzung Ende August. Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
1. Wir gestalten Dresden, Vorstandsmitglied
2. Wir gestalten Dresden, Aufsichtsratsmitglied
3. Wir gestalten Dresden, Aufsichtsratsmitglied
4. Wir gestalten Dresden, Beirat
5. Vertreter*in Amt für Kultur und Denkmalschutz
6. Vertreter*in Wirtschaftsförderung Dresden
Kriterien, die der weiteren Beurteilung der Anträge dienen, sind:
a) Gesamtkonzept / Aussagekraft des Projektes
b) Vernetzung & Kooperation, Mehrwert für Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie für die Besucher*innen
c) Inklusion / Begegnung & gesellschaftlicher Zusammenhalt/ Tourismus
d) Dringlichkeit, Betroffenheit durch Corona
e) Wirtschaftlichkeit
Checkliste
Wir fassen zusammen: Um einen Zuschuss im Rahmen von „Kunst trotzt Corona“ zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen und Bedingungen:
– professionelle haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit in der in der Kultur-und Kreativwirtschaft (bereits vor dem 01.03.2020)
– Wohnort / Geschäftssitz in Dresden und Umgebung (PLZ-Gebiet 01)
– Umsatzeinbußen und Mehraufwände aufgrund der Corona-Pandemie
– kein Bezug von institutioneller Förderung oder einer anderweitigen Förderung im Rahmen von „Kunst trotzt Corona“
Für das geplante Projekt / die geplante(n) Veranstaltung(en) gilt:
– öffentliche Zugänglichkeit (kostenfrei / nicht-kostenfrei)
– Umsetzung zwischen dem 01.07 und 31.10.2020 (in Ausnahmefällen auch bis Ende 2020)
– Veranstaltungsort ist Dresden
Weitere Fördermöglichkeiten
Mit KUNST TROTZT CORONA stellt die Stadt Dresden insgesamt 500.000 Euro für institutionell geförderte und privatwirtschaftlich getragene Institutionen bereit. Solltet ihr euch nicht in den Förderbedingungen des Programms wiederfinden, dann haben wir für euch hier weitere Förderprogramme und Soforthilfsmaßnahmen zusammngetragen:
Kunst trotzt Corona
"Kunst trotzt Corona" geht in die zweite Förderrunde! Ab dem 07.10. können Dresdner Crowdfundingprojekte über die Plattform startnext über den Kunst-trotzt-Corona-Matchingfonds Zuschüsse für ihre Vorhaben erhalten. Verdoppelt wird dabei jeder über die Crowd eingeworbene Euro (1:1 Prinzip). Pro Projekt werden dabei max. 2.500 Euro bezuschusst.
Ihr habt Fragen zum Projekt oder zur Antragstellung? Dann schreibt uns oder ruft uns werktags zwischen 10-17 Uhr an unter:
Hier haben wir noch einmal ausführlich die Vergabekriterien von "Kunst trotzt Corona" für euch zusammengefasst.
Dann kontaktiere unsere Ansprechpartnerinnen Carolin Gerlach und Anika Jankowski unter:
E-Mail: | kunsttrotztcorona@wir-gestalten-dresden.de |
Telefon: | 0351-47969833 |