Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler*innen

 

Die Landeshauptstadt Dresden hat eine Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler*innen und Kleinstunternehmen eingerichtet, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben oder zukünftig erleiden werden. Die Soforthilfe ist branchenoffen angelegt und richtet sich damit auch explizit an Akteuer der Kultur- und Kreativwirtschaft.

1.000 Euro Zuschuss für wirtschaftlich betroffene Unternehmen

Der Zuschuss wird in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 Euro gewährt (Antragssumme muss dabei der Ausfallsumme entsprechen) und muss nicht zurückgezahlt werden.

Antragsberechtigt sind haupterwerbliche Selbstständige, Freiberufler*innen und Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter, max. 2 Mio. Euro Umsatz) mit Sitz in Dresden.

Alle Informationen und Antragsunterlagen gibt es unter: https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/soforthilfe-corona.php

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