Neue Kleinunternehmerregelung ab 2020
Ab dem 01.01.2020 hat sich die Regelung für KleinunternehmerInnen geändert. Galt bisher eine Umsatzgrenze von 17.500 Euro pro Jahr, so wird diese ab 2020 auf 22.000 Euro angehoben.
Laut §19 des Umsatzsteuergesetzes müssen KleinunternehmerInnen keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen. Ebenso entfällt die Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt und damit auch ein bürokratischer Aufwand mehr. Als Kleinunternehmer gilt dabei die- oder derjenige, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 22.000 EUR (bisher 17.500 EUR) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigt.
Von der Kleinunternehmergrenze profitieren damit nun noch mehr kleine Unternehmen, Soloselbstständige und auch nebenberuflich Selbstständige mit geringem Einkommen.